Baumschutzverordnung für Herrsching am 18.3. 24 gestorben?

von | Mrz 19, 2024 | Allgemein

In seiner Sitzung vom 18.3.24 lehnte der Gemeinderat mit 8:15 Stimmen den Vorschlag ab, sich nach der Diskussion über eine Freiflächen- und Grüngestaltungssatzung, die im Bau-Ausschuss geführt werden soll, im Gemeinderat mit dem Thema Baumschutz und Baumschutzverordnung zu befassen.Wir sind ratlos, dass die Mehrheit der Gemeinderäte bereit ist, geltende Spielregeln außer Kraft zu setzen: am 24. April 23 sind Beschlüsse gefasst worden, deren Umsetzung seitdem aussteht und jetzt sollte allein das Wort Baumschutzverordnung aus diesen Beschlüssen gestrichen werden, damit die Mehrheit sie umsetzen will?

Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Für uns gilt:

Ein mehrheitlich gefasster Gemeinderatsbeschluss ist bindend. Der Bürgermeister ist gemäß § 11 II GO verpflichtet, die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse zu vollziehen. Ein nachträgliches Prüfungsrecht steht ihm nur in rechtlicher Hinsicht über die Rechtsaufsicht zu – die Vollziehung der Beschlüsse steht nicht in seinem Ermessen.

Entsprechend ist es gemäß Art 30 III GO die Aufgabe der Gemeinderäte, die Verwaltung zu überwachen und dabei insbesondere auf die Ausführung von Beschlüssen zu achten.

Das sind die rechtlichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit – da gibt es keine Interpretation. Das wird auch überprüft werden müssen. Schade, dass die Mehrheit des Gemeinderates sich nicht davon überzeugen ließ und fatal für die Sache. Von der Aussenwirkung ganz zu schweigen.