Nicht alle Punkte unseres Antrages konnten wir umsetzen. Beschlossen wurde jedoch, dass es einen Hauptort bzw Innenbereich gibt, in dem ab 15 Wohneinheiten unter bestimmten Bedingungen eine 10% Reduzierung von der Stellplatz-Anzahl möglich sein soll.
Parkflächen sollen nach jedem 4.Parkplatz bepflanzt werden und Flachdächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad begrünt werden.Erst ab 60 m2 Wohnfläche brauchte es einen 2.Stellplatz und der Platz vor der Garage kann bei Ein- und Zwei-Familienhäusern als Stellplatz angerechnet werden. So wird weniger Fläche versiegelt.
Presse dazu: https://herrsching.online/2024/01/17/stelldichein-fuer-autos-bauherren-werden-entlastet/
Unser Antrag:
Herrsching, 26.09.23
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die Garagen- und Stellplatz-Satzung (3.Entwurf v.8.10.2015) zu überarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Ziel der Überarbeitung:
- Die Aufnahme von Abstellplätzen für Fahrräder – Beispiele dazu finden sich in den gültigenSatzungen der Stadt Penzberg (§3 Anlage 2) und des Marktes Holzkirchen (§5)
- Die Möglichkeit der Reduktion der Kfz-Stellplatzzahl für Wohnnutzungen (ab 10 Wohneinheiten)aufgrund eines Mobilitätskonzeptes im Hauptort Herrsching – Beispiele dazu Satzung Penzberg §8 und Satzung Holzkirchen §2a. Für den Nachweis eines Mobilitätskonzeptes sind eine gute ÖPNV- Anbindung, Zugang zu Car-Sharing-Angeboten und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lasten- Fahrräder geeignet.
- Für den Hauptort bzw. Innenbereich ist ein Umgriff festzulegen.
- Für öffentlich geförderten Wohnraum und Sozialgeförderte Wohnungen kann eine gesonderteStellplatz-Richtzahl gelten – Beispiel Satzung der Stadt Penzberg Anlage 3 zu §3Abs.1 1.4. und1.5.
Begründung: Bei verschiedenen Bauvorhaben im Hauptort Herrsching – zuletzt in der Sitzung des Bau- Ausschusses am 18.9.23 – wurde festgestellt, dass die bisher gültige Stellplatz-Satzung der Gemeinde Herrsching keine Aussage zu Fahrradstellplätzen, Lastenfahrräder- Abstellmöglichkeiten, Car-Sharing etc. beinhaltet. Für Bauvorhaben im Ortskern mit guter ÖPNV-Anbindung kann bisher keine Abweichung der benötigten Stellplatz-Zahlung bei entsprechendem Mobilitäts-Nachweis angeboten werden. In den Satzungen der Stadt Penzberg und des Marktes Holzkirchen werden hierzu Lösungsmöglichkeiten angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Gruber Rainer Guggenberger Claudia von Hirschfeld Leo Gruber