In seiner Sitzung am 25.09.23 musste sich der Gemeinderat mit einem Antrag der CSU beschäftigen, ein Ratsbegehren mit der Frage “Soll für die Gemeinde Herrsching eine Baumschutzverordnung erlassen werden?” Grundsätzlich befürworten wir die Idee, die Bürgerinnen zum Thema Baumschutzverordnung zu befragen: gerne würden wir den Bürgerinnen aber einen vom Gemeinderat vorbereiteten Vorschlag für eine Baumschutzverordnung zur Abstimmung stellen.
Eine Abstimmung über Ja oder nein ohne Grundlage kann höchstens ein Stimmungsbild ergeben – die Vorstellungen, was eine Baumschutzverordnung bedeutet, driften weit auseinander und sind nicht beurteilbar. Der Gemeinderat hat erst am 24.04.23 zwei Tagesordnungspunkte zum Thema BSVO behandelt (TOP 5 Bürgerantrag und TOP 6 Antrag Bürgerversammlung Widdersberg zur Wiedereinführung einer BSVO) und dazu Beschlüsse gefasst:
zu TOP 5:
“2. Beschluss: Der AK Umwelt wird unter anderem mit der Erstellung einer Baumschutzverordnung beauftragt. Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 11 Anwesend 24
3. Beschluss:
Der Bürgerantrag vom 08.03.2023 und der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung und alternativer Baumschutzmaßnahmen wird zur weiteren Vorberatung in den Arbeitskreis Umwelt verwiesen. Einstimmig beschlossen Ja 24 Nein 0 Anwesend 24
4. Beschluss: Der AK Umwelt legt spätestens in einem Jahr die Ergebnisse zu der Baumschutzverordnung und den alternativen Baumschutzmaßnahmen dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.
Einstimmig beschlossen Ja 24 Nein 0 Anwesend 24“
zu TOP 6
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und er wird zur weiteren Beratung in den AK Umwelt verwiesen.
Einstimmig beschlossen Ja 24 Nein 0 Anwesend 24
Zwei Fragen dazu:
1.Der Gemeinderat hat die weitere Beratung in den AK Umwelt verwiesen, weil er weitere Informationen benötigt und inhaltlich diskutieren will. Wie soll der Bürger über die BSVO entscheiden, wenn der GR sich dazu nicht in der Lage sah?
2. Zu den Beschlüssen gibt es keinen neuen Sachstand – ist es dann rechtskonform, die eigenen Beschlüsse aufzuheben? Denn es ist ja kein Bürgerentscheid, der von den Bürgern kommt und jede weitere Arbeit am Thema verbietet, solange kein Ergebnis vorliegt, sondern der Rat selbst würde sich weiteres Handeln verbieten. Wollen wir das wirklich und aus welchem Grund?
Wir beantragten daher, den Antrag bzw. die Durchführung des Bürgerentscheides zu vertagen, bis eine Auskunft der Rechtsaufsicht dem GR vorliegt, ob es rechtmäßig ist, die Beschlüsse ohne neuen Sachstand neu zu beraten und nicht umzusetzen.
Leider wurde dieser Antrag abgelehnt mit 10:12 Stimmen.
Dem Antrag der CSU wurde mit 12:10 zugestimmt, d.h. am 10.12.23 wird ein Bürgerentscheid stattfinden.
Die Sondersitzung des AK Umwelt wurde abgesagt.
Zur Erinnerung: Ein Bürgerantrag mit mehr als 300 Unterschriften, der eine konkrete Fassung einer Baumschutzverordnung beinhaltete, wurde leider in der Gemeinderatssitzung am 24.4.23 mit 3: 21 abgelehnt.
Der Beschluss, dass der AK Umwelt mit dem Planer Herrn Narr vom Büro NRT sich mit dem Thema befassen soll, wurde denkbar knapp mit 13:11 gefasst. Die 1.Sitzung in neuer Besetzung fand am 2.5.23 um 17 Uhr im Rathaus statt.
Spätestens in einem Jahr (April 2024) sollte dem Gemeinderat eine abstimmungsfähige Beschluss-Vorlage gemacht werden.
Hier die vorgeschlagene Baumschutzverordnung:Baumschutz-Verordnung Herrsching – Version 3_0 16022023
Berichterstattung zur Sitzung:https://herrsching.online/2023/04/26/nachtmeldung-gemeinderat-bestellt-baumschutz-verordnung/